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EUROPÄISCHER BÜRGERINITIATIVEN

zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde


Zeitdokumente

 

Ober-Staatsanwaltschaft Linz

Frau Dr. Ulrike Althuber

Leiterin der OStA
Gruberstraße 20
A-4020 Linz


Montag, 26. Juli 2010,

 65 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen


Grüß Gott, Frau Oberstaatsanwalt!


Am 17. bis 19 September 2010 findet in Bergheim bei Salzburg wieder ein Pornomesse statt.


Der Aufschrei gegen Kinderschänder in der Kirche ist beinahe verstummt.
Die „Exzellenzen" wiegen und biegen sich vor lauter Demut und Entschuldigungen, weil es dort und da einen Schwächling gab, der nicht wußte, was sich gehört. Dabei wurde auf die vielen Getreuen, die ein Leben lang der heiligen römisch katholischen Kirche dienten, völlig vergessen.


Die linke Zeitschrift „Der Spiegel" hat die Kinderschänderei im Personalbereich der Kirche nachrecherchiert und festgestellt, daß bei Auswertung von 100.000 Personen, kirchliche Mitarbeiter und Priester, 0,2 % beträgt.

Das heißt aber noch nicht, daß diese 0,2 % der Fälle auch Strafverfahren zufolge hatten.


Das heißt: Etwa 99,8 % der Fälle an Kindesmißbrauch geschehen im weltlichen Bereich.


Das heißt weiter, daß die Sexualverbrechen aller Art von Jahr zu Jahr anstiegen.

Ich muß aufgrund meiner Erfahrung sogar sagen, daß die Behörden selbst es waren, die die Anwendung der gültigen Schutzbestimmungen weitestgehend hintertreiben.


Ich denke an die Sabotage der Pornographiebestimmungen seit über 4 Jahrzehnte und ich denke jetzt an die Sabotage der Schutzbestimmungen gegen den Menschenhandel.

 

Die frechsten Übergriffe leisteten sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, verräterische, hörige ”Staatsanwälte", wie Sie wissen, Frau Oberstaatsanwalt.
Die Erklärungen zum Mißbrauch des Amtes waren meist nur sehr dümmliche Ausreden.

Dazu kommen dann die Entscheidungen des „Obersten Gerichtshofes".
Eine Entscheidung dieses Gerichtshofes ist meist „windiger" und verlogener als die andere.

Der OGH machte sich selbst die „Gesetze", die „Linke Schächer" und Freimaurer wollten.


Verirrte sich ein Strafantrag zum unabhängigen Richter, so hat dieser das Gesetz meistens korrekt angewendet. Diese Erfahrung habe ich oft gemacht, daher gehört es sich auch, diese Feststellung dankbar zu vermerken.


Wir werden demnächst mit der Aufarbeitung unseres „Pornoarchivs" beginnen und die Belegexemplare beim Zeitschriftenarchiv der Nationalbibliothek hinterlegen, damit später einmal weniger gelogen werden kann über die „geistige Qualität" unserer Behörden, über die Behördenvertreter und über die politische Verantwortung unserer sogenannten „Politiker".
 

Freundliche Grüße

 

           

 

 

Martin Humer, Obmann der "Christlich-Sozialen-Arbeitsgemeinschaft-Österreichs"


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Aktualisiert:

08.04.2010

   

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