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Nachrichten
EUROPÄISCHER BÜRGERINITIATIVEN
zum Schutze des
Lebens und der Menschenwürde
A-4370 Waizenkirchen, Feldweg 1
Telefon: 07277/6342; Telefax: 07277/6342-4
www.Babycaust.at /
www.pornojaeger.at
Staatsanwaltschaft Wien
Frau Dr. Maria Luise Nittel
Landesgerichtsgasse 1 1
A-1082 Wien
Tel: 01 401 27-0
Fax: 01 402 7911
20. April 2010,
65 Jahre nach
Auschwitz und Mauthausen
Betrifft: Pornomesse in Wien, Praterallee,
Riesenrad-Platz,
von
Freitag, 23. April bis einschließlich
Wahlsonntag, (!) 25. April 2010.
Grüß Gott. Frau Staatsanwalt!
In einer Wahlaussendung des Herrn Dr. Heinz Fischer, amtierender
Bundespräsident, heißt es:
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"In unserer Wirtschaft
muß Anstand wieder wichtig werden".
„Unser Handeln braucht Werte". |
Es ist anzunehmen, daß der Herr Bundespräsident nicht nur die Werte
versteht, die man bei Umsätzen mit Handelswaren erzielt, sondern vor allem
auch unter „Werte" die geistigen und sittlichen Werte meint.
Und da ist einiges zu reparieren in Österreich.
In den vergangenen Jahrzehnten ist einiges passiert in unserem Lande.
Die bestehenden, gültigen Gesetze sind von den „Staatsanwaltschaften" in
ganz Österreich mißachtet und die Strafverfolgungen in unverschämter Weise
sabotiert worden.
Ihre Vorgänger in Wien waren hier geradezu „Vorreiter", was den
Mißbrauch der Amtsgewalt betrifft.
Die „Christlich-Soziale-Arbeitsgemeinschaft-Österreichs",
deren Obmann ich bin, und die „Europäische Bürgerinitiative zum Schutze
des Lebens und der Menschenwürde in Österreich" waren sehr erfreut, als
wir hörten, daß eine Frau mit der Leitung der StA. Wien beauftragt wurde.
Am Wahlsonntag, am Tag der Wahl für das Amt des Bundespräsidenten,
findet in Wien wieder eine Pornomesse statt.
Da wir den Unterweltler, der die Pornomesse veranstalten wird, aus
Erfahrung kennen, nehmen wir an, daß seine Pornohändler wieder Hartpornos
aller Art verkaufen werden.
Wir fordern Sie im Namen des Gesetzes, §§ 1 und 2 des Pornographiegesetzes
auf und ersuchen Sie höflich, geschätzte Frau Staatsanwalt Dr.
Nittel, alles zu veranlassen, was zu einer zielführenden Strafverfolgung
führen kann.
Die Polizei schreitet in
der heute sehr verunsicherten Rechtslage nur dann ein, wenn sie von der
Behörde einen klaren Auftrag erhält.
Erwirken Sie einen Beschlagnahme-Befehl oder ordnen Sie eine
Beweis-Sicherstellung an.
Nur Beweismittel
ermöglichen eine Strafverfolgung!
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Freundliche Grüße |
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Martin Humer, Obmann der "Christlich-Sozialen-Arbeitsgemeinschaft-Österreichs"
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