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EUROPÄISCHER BÜRGERINITIATIVEN

zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde

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Staatsanwaltschaft Wien

Frau Dr. Maria Luise Nittel
Landesgerichtsgasse 1 1
A-1082 Wien
Tel: 01  401 27-0

Fax: 01 402 7911


20. April 2010,

65 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen


Betrifft:   Pornomesse in Wien, Praterallee, Riesenrad-Platz,
             von Freitag, 23. April bis einschließlich

             Wahlsonntag, (!) 25. April 2010.


Grüß Gott. Frau Staatsanwalt!


In einer Wahlaussendung des Herrn Dr. Heinz Fischer, amtierender Bundespräsident, heißt es:

 

"In unserer Wirtschaft muß Anstand wieder wichtig werden".
„Unser Handeln braucht Werte".


Es ist anzunehmen, daß der Herr Bundespräsident nicht nur die Werte versteht, die man bei Umsätzen mit Handelswaren erzielt, sondern vor allem auch unter „Werte" die geistigen und sittlichen Werte meint.
Und da ist einiges zu reparieren in Österreich.
In den vergangenen Jahrzehnten ist einiges passiert in unserem Lande.
Die bestehenden, gültigen Gesetze sind von den „Staatsanwaltschaften" in ganz Österreich mißachtet und die Strafverfolgungen in unverschämter Weise sabotiert worden.


Ihre Vorgänger in Wien waren hier geradezu „Vorreiter", was den Mißbrauch der Amtsgewalt betrifft.
 

Die „Christlich-Soziale-Arbeitsgemeinschaft-Österreichs", deren Obmann ich bin, und die „Europäische Bürgerinitiative zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde in Österreich" waren sehr erfreut, als wir hörten, daß eine Frau mit der Leitung der StA. Wien beauftragt wurde.


Am Wahlsonntag, am Tag der Wahl für das Amt des Bundespräsidenten, findet in Wien wieder eine Pornomesse statt.
Da wir den Unterweltler, der die Pornomesse veranstalten wird, aus Erfahrung kennen, nehmen wir an, daß seine Pornohändler wieder Hartpornos aller Art verkaufen werden.


Wir fordern Sie im Namen des Gesetzes, §§ 1 und 2 des Pornographiegesetzes auf und ersuchen Sie höflich, geschätzte Frau Staatsanwalt Dr. Nittel, alles zu veranlassen, was zu einer zielführenden Strafverfolgung führen kann.

Die Polizei schreitet in der heute sehr verunsicherten Rechtslage nur dann ein, wenn sie von der Behörde einen klaren Auftrag erhält.
Erwirken Sie einen Beschlagnahme-Befehl oder ordnen Sie eine Beweis-Sicherstellung an.

Nur Beweismittel ermöglichen eine Strafverfolgung!

Freundliche Grüße

 

 

 

Martin Humer, Obmann der "Christlich-Sozialen-Arbeitsgemeinschaft-Österreichs"

V.i.S.d.P.:  „Christlich-Soziale-Arbeitsgemeinschaft Österreichs"
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Aktualisiert:

08.04.2010

   

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