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zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde

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An das

Oberlandesgericht Wien

z.H.: „Hofrat” Magister Georg Karesch

Museumstraße 12

1016 Wien

 

 

Samstag, 7. Februar 2009

 - 64 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen

 

Ablehnung meines Antrages auf Fortführung

des Verfahrens 1 OStA 165/09 z in offener Frist gemäß § 196 StPO.

Grüß Gott, Herr Magister Georg Karesch!

Sie sind nicht das einzige "Hofrad" über das ich mich ärgere.

Einer von zweien kann nicht lesen, oder er versteht nicht, was er liest.

Sie fahren über 30 Tatbestände d` rüber, so, als ob meine Anzeigen nichts wären als eine Laune oder eine Dummheit.

Die Kriminalpolizei in Wien ermittelte exakt und war Monate lang, damit befaßt. Tatsache ist, daß die „strafverfolgenden” Behörden gegen den Menschenhandel gar nicht vorgehen wollen.

So dumm seid Ihr bei Gericht nicht , daß Ihr nicht wüßtet, wie ein effizientes Einschreiten angegangen werden muß.

In den Tatbeständen „Menschenhandel” wird heute der Gesetzgeber ebenso sabotiert und das Volk betrogen, wie früher bei den Tatbestlinden in Sachen Pornographie. Würden die Behörden das Gesindel von Bordelbetreibern als Beihilfetäter gemäß § 12 StGB verfolgen, könnte auch der organisierte Menschenhandel wesentlich und erfolgreich eingeschränkt werden.

Lesen Sie die Gesetzesstellen § 217 StGB und § 104 a StGB nach und denken Sie an Ihren Amtseid, wenn Sie schon die menschliche Tragödie dieser „ modernen, „demokratischen Verbrechen” nicht berühren:

 

Junge Frauen und Mädchen aus armen Ländern werden von organisierten Menschenhändlern mit Versprechungen nach Österreich gelockt, an die Bordelle verkauft und der Hurerei zugeführt. Nach 3 Monaten Aufenthalt und Mißbrauch im „christlichen” / "sozialistischen" Österreich werden sie von den Menschenhändlern ausgetauscht und kehren in ihre Armut zurück, Einige unter ihnen HIV-positiv , viele geschlechtskrank, ein paar schwanger.

 

Die Nazi holten Arbeitssklaven in`s  "Tausendjährige Reich".
Die „Demokraten” holen
Sexsklaven in's „Tausendjährige Österreich".
Ich sehe keinen Unterschied in der geistigen Qualität der Systeme!

 

Antrag:

Da die „strafverfolgenden” Behörden gegen den Menschenhandel offensichtlich nicht verantwortungsbewußt vorgehen, zu faul sind, oder gar die Anwendung der Gesetze bewußt

sabotieren, beantrage ich, daß das Justizministerium über meinen Antrag auf Fortführung entscheiden möge.

 

Freundliche Grüße!                                              gez. Martin Humer, Obmann der

                                                      "Christlich-Sozialen-Arbeitsgemeinschaft-Österreichs".

 

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